Adria Caravan Paukstadt
Am Telering 3 | 03051 Cottbus OT Gallinchen
Telefon 0355 5904414 Telefax 0355 523068
 


Mietkonditionen

Mindestalter

Das Mindestalter des Mieters bzw.des berechtigten Nutzer muss 21 Jahre betragen.Für die Nichtbeachtung der vorstehenden Bedingung haftet der Mieter in uneingeschränkter Höhe.

Zahlung

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtmietpreises zu leisten.Der restliche Mietbetrag muss 14 Tage vor Mietbeginn auf das Firmenkonto eingezahlt sein.

Kaution

  • Wohnwagen - 500 €
  • Reisemobilen - 1000 €
Bei Übergabe des Fahrzeuges ist die oben genannte Kaution in Form von Bargeld zu entrichten. Wird das Fahrzeug unbeschadet und gereinigt zurückgegeben,wird die Kaution bei Rückgabe erstattet. Ohne Kaution in Bar, erfolgt keine Übergabe.

Übergabe / Rückgabe

Fahrzeuge können ab 14.00 Uhr des ersten Miettages übernommen werden.Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 10.00 Uhr.Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagessatz berechnet.Das Fahrzeug muss innen gereingt und mit entleerter,gereinigter Wasser/Abwasser- und Toilettenanlage zurückgegeben werden. An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Übernahme.

Übergabe- und Servicepauschale

  • Caravan 75,- €
  • Reisemobile 100,-€
  • Fahrzeugeinweisung
  • 11 kg Gasfüllung ( ab 10 Tage 2 Gasfüllungen )
  • Toilettenchemie und Papier
  • CEE Verlängerung

Reinigung

  • Innenreinigung 70,- € bei normaler Verschmutzung, sonst nach Aufwand
  • Außenreinigung 50,- € bei normaler Verschmutzung, sonst nach Aufwand.
  • Versäumnisgebühr bei nicht gereinigter Toilette 100,- €

Reiserücktrittskosten

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind:bis zu 40 Tage vor Mietbeginn 10%, bis zu 15 Tage 50%,weniger als 14 Tage 80% und bei Nichtannahme 100% zu zahlen.

Haftung des Mieters

Der Mieter ist während der Mietzeit für das angemietete Fahrzeug voll verantwortlich. Sämtliche Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Schäden am gemieteten Fahrzeug haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung von 1000,- Euro pro Schadensfall. Beim Schadensfall durch Fremdverursacher wird die Kaution einbehalten, bis der Schaden durch die Versicherung reguliert wurde.

Verhalten des Mieters

Fahren unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol , Drogen etc. ist verboten. Der Mieter hat bei einem Unfall die Polizei zu verständigen und die Aufnahme eines Protokolls zu veranlassen. Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich nach Bekanntwerden dem Vermieter zu melden.